Unser Anspruch: Beste Produkte zum besten Preis
Uns ist bewusst, dass Sie in den vergangenen Monaten für viele Güter und Dienstleistungen des täglichen Lebens mit zum Teil erheblichen Preiserhöhungen konfrontiert wurden. Leider trafen auch uns Kostensteigerungen. Damit wir Ihnen auch weiterhin unsere Produkte in gewohnter Qualität anbieten können, müssen wir, aus betriebswirtschaftlichen Gründen, die gestiegenen Kosten an Sie weiterreichen. Wir hoffen, Sie trotz der Mehrbelastung weiterhin zu unseren treuen Kunden zählen zu dürfen.
Im Folgenden finden Sie detaillierte Antworten auf Ihre Fragen zur Preiserhöhung.

Damit unsere Produkte stets den steigenden Ansprüchen genügen und wir Ihnen das beste Kundenerlebnis anbieten können, investieren wir stetig in die Fortentwicklung unserer Netze und Dienstleistungen.
Wir unterhalten unsere Netze auf höchstem Standard und verwenden für die gesamten Netzabschnitte oftmals moderne und zukunftssichere Glasfasertechnologie. Damit verbunden sind erhöhte Betriebs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten. Darüber hinaus kam es ebenfalls zu einer deutlichen Steigerung unserer Lohn- und Materialkosten.
Diese Kostenänderungen können wir nicht komplett auffangen und müssen sie an unsere Kund:innen weiterreichen.
Wir sind überzeugt, dass wir nach wie vor ein im Wettbewerbsvergleich sehr attraktives Preis-Leistungsverhöltnis anbieten können.
Die Anpassung der Preise erfolgt zum 01.02.2026.
Die Anpassung ihres Entgeltes erfolgt innerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens gemäß unserer AGB, Punkt 5.10 und 5.11. Selbstverständlich haben wir auch Kostenminderungen zu Ihren Gunsten berücksichtigt.
Uns ist bewusst, dass zwei kurz aufeinanderfolgende Preiserhöhungen nicht schön sind, allerdings sind seit 2023 sind die Kosten in den letzten Jahren weiter angestiegen. Diese Kostensteigerungen können wir nicht mehr allein auffangen und müssen sie daher an alle Kunden im berechtigten Umfang weitergeben. Gemäß unseren AGB ist eine Preisanpassung einmal pro Kalenderjahr möglich.
Theoretisch ist gemäß unseren AGB eine Preisanpassung einmal pro Kalenderjahr möglich. Kostenentwicklungen sind auch für uns nicht vorhersehbar, daher können wir derzeit keine Prognose abgeben. Wir versichern aber, dass wir versuchen werden, Kostensteigerungen im moderaten Rahmen zu halten.
Nein. Ihr bestehender Vertrag bleibt bis auf den neuen Preis unverändert und Sie erhalten wie gewohnt alle gebuchten Leistungen. Ihre Vertragslaufzeit wird ebenfalls unverändert fortgeführt.
Es besteht ein dauerhafter Rabatt auf den Listenpreis. Dieser Listenpreis wird im Zuge der Preisanpassung erhöht. Der Rabatt wird weiterhin gewährt, aber auf den veränderten Listenpreis nach Preisanpassung angewendet. Dadurch erhalten Sie weiterhin denselben Preisvorteil wie bisher.
Zahlen Sie bereits per Lastschriftverfahren, dann müssen Sie nichts weiter tun. Der geänderte Rechnungsbetrag wird ab dem Erhöhungszeitpunkt berücksichtigt und in Ihrer Rechnung ausgewiesen. Der neue Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht.
Sollten Sie uns noch kein SEPA-Mandat erteilt haben und Ihr Entgelt per Dauerauftrag oder Überweisung entrichten, bitten wir Sie, Ihren Dauerauftrag bzw. Ihre Überweisung entsprechend anzupassen. Die notwendigen Informationen dazu finden Sie in unserem Informationsschreiben, welches wir Ihnen zugesendet haben.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr monatliches Entgelt im Voraus bezahlen. Dies bedeutet, dass Sie z.B. Ihre Februar-Rechnung Ende Januar an uns entrichten.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei ihren Tarif im Rahmen dieser Preiserhöhung auch anzupassen. Sollten Sie kein Angebot unter unseren Produkten finden, dass Ihnen im Preis-Leistungs-Verhältnis zusagt, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Ein Widerspruchsrecht mit unveränderter Vertragsfortführung besteht nicht.
Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung, zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht steht Ihnen bis zu drei Monaten ab Zugang unserer Änderungsmitteilung zu.
Wir weisen Sie daraufhin, dass wir im Falle der Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts durch Sie, unsere Leistungen mit Wirksamwerden der Kündigung einstellen werden. Dies ist frühestens der 01.02.2026, danach beenden wir die Leistung tagesgleich.
Sie können Ihre Kündigung unter Anderem schriftlich unter dem Betreff „Sonderkündigung Preiserhöhung“ oder über unser Webseite einreichen.
Allerdings möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unsere Preise auch nach Preisanpassung immer noch sehr wettbewerbsfähig sind und wir Ihnen raten vor einer finalen Entscheidung zu prüfen, ob Ihnen an anderer Anbieter wirklich ein vergleichbares oder gar besseres Angebot unterbreiten kann.
Sie haben ihr Internet-Produkt bei Vertragsabschluss zu einem Listenpreis gebucht. Diesen Listenpreis müssen wir aufgrund von Kostensteigerungen leider erhöhen. In einigen Fällen haben wir ihnen auf diesen Listenpreis einen individuellen Rabatt gewährt. Dieser individuelle Rabatt bleibt Ihnen selbstverständlich auch nach der Preisanpassung in voller Höhe erhalten. Andere kostenpflichtig von uns gebuchte Produkte wie beispielsweise TV Produkte oder Hardware (Modem oder CI+ Modul) sind nicht von der Preiserhöhung betroffen. Ihr Preis setzt sich also wie folgt zusammen:
Listenpreis Internetprodukt nach Preiserhöhung
- eingeräumte Rabatte
= neuer Zahlpreis Internetprodukt
+ zusätzliche kostenpflichtige Produkte/Hardware (nicht von der Preiserhöhung betroffen)
+ variable Telefonieentgelte (nicht von der Preiserhöhung betroffen)
= neuer Rechnungsbetrag
Mit PŸUR verbinden.
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