Die Vertrags- und Abrechnungsbedingungen
Ihres Kabelfernsehens ändern sich.
Damit Sie versorgt bleiben, helfen wir Ihnen bei der Umstellung.
Am 01. Dezember 2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG-MoG) in Kraft getreten. Es sieht vor, die Telekommunikationsnetze auszubauen und die Verbraucher zu stärken. Davon betroffen sind auch die Vertrags- und Abrechnungsbedingungen Ihres Kabelfernsehens.
Bislang wird Ihre Fernsehversorgung über den Kabelanschluss von PŸUR über die Betriebsnebenkosten Ihrer Wohnung abgerechnet.
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz ist die Umlage dieser Kosten an Sie nicht mehr zulässig und wird vertraglich umgestellt. Wann es bei Ihnen soweit ist, erfahren Sie durch Ihren Vermieter oder per Post durch PŸUR.
Wir empfehlen Ihnen einen eigenen Vertrag für Ihr Kabelfernsehen abzuschließen, da anderenfalls Ihre Fernsehversorgung über den Kabelanschluss nach der Umstellung eingestellt wird.
Warum erfolgt die Umstellung?
Wer ist wann von der Umstellung betroffen?
Woran erkenne ich, dass ich Kabelfernsehen von PŸUR empfange?
Welche Vorteile habe ich durch die Umstellung?
Wie erfolgt die Umstellung?
Was muss ich jetzt tun?
Muss ich am Umstellungstag Zuhause sein?
Muss ich an meinem Fernseher Umstellungen vornehmen?
Kann ich meine jetzige Hardware behalten?
Muss ich die TV-Versorgung bei meinem Vermieter kündigen?
Ich habe bei PŸUR ein Internetprodukt gebucht. Betrifft die Umstellung auch mich?
Was passiert, wenn ich keinen eigenen Basis-Kabelfernsehvertrag buche?
Wo kann ich mich beraten lassen und meinen neuen eigenen Basis-Kabelfernsehvertrag abschließen?
Muss ich Kabelfernsehen bei PŸUR buchen?
Habe ich nach der Umstellung mit höheren Kosten für mein Basis-Kabelfernsehen zu rechnen?
Warum sollte ich meinen Basis-Kabelfernsehvertrag schon im Voraus buchen?
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