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Kabelfernsehen: Was ändert sich ab dem 01. Juli 2024?

Ab dem 01. Juli 2024 greift eine wichtige Änderung für Mieter und Vermieter in Deutschland: Die Kabelgebühr wird nicht mehr als Nebenkosten umgelegt werden können. Das bedeutet, dass Mieter ab diesem Zeitpunkt selbst für die Kosten ihres Kabelanschlusses aufkommen müssen.

Hintergrund der Änderung

Bisher waren die Kosten für die Grundversorgung mit Kabelfernsehen oft in den Mietnebenkosten enthalten. Durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetz darf die Kabelgebühr spätestens ab dem 01. Juli 2024 nicht mehr von den Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Um weiterhin ihr gewohntes Kabelfernsehen genießen zu können, sollten betroffene Mieter:innen daher zeitnah ihren eigenen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen.

Auswirkungen auf Mieter

Für Mieter bedeutet die Änderung, dass sie ab dem 01. Juli 2024 selbst für die Kosten ihres Kabelanschlusses aufkommen müssen. Dies kann zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung führen. Allerdings haben Mieter auch die Möglichkeit, ihren Kabelanschluss zu kündigen und auf einen anderen Anbieter zu wechseln.

Auswirkungen auf Vermieter

Für Vermieter bedeutet die Änderung, dass sie die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr auf die Mieter umlegen können. Dies kann zu einem Verlust von Einnahmen führen. Allerdings haben Vermieter auch die Möglichkeit, die Mieten anzupassen, um die Kosten für den Kabelanschluss auszugleichen.

Was tun?

Mieter und Vermieter sollten sich frühzeitig über die Änderung informieren und die notwendigen Schritte unternehmen. Mieter sollten prüfen, ob sie ihren Kabelanschluss weiterhin benötigen oder ob sie auf einen anderen Anbieter wechseln möchten. Vermieter sollten prüfen, ob sie die Mieten anpassen müssen.

Wer zahlt die Kabelgebühr ab dem 01. Juli 2024?

Ab dem 01. Juli 2024 müssen Mieter die Kosten für ihren Kabelanschluss selbst tragen.

Wie hoch ist die Kabelgebühr?

Die Höhe der Kabelgebühr variiert je nach Anbieter und Region. In der Regel liegt sie zwischen 10 und 20 Euro pro Monat.

Kann ich meinen Kabelanschluss kündigen?

Ja, Sie können Ihren Kabelanschluss jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat.

Welche Alternativen zum Kabelanschluss gibt es?

Es gibt verschiedene Alternativen zum Kabelanschluss, z. B. Satellitenfernsehen, IPTV oder Streamingdienste.

Fazit

Die Änderung der Umlagefähigkeit der Kabelgebühr hat sowohl für Mieter als auch für Vermieter Auswirkungen. Beide Seiten sollten sich frühzeitig über die Änderung informieren und die notwendigen Schritte unternehmen. PŸUR bietet dafür exklusive Angebote an, die in wenigen Schritten gebucht werden können. 

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