Festnetznummer mitnehmen zu PŸUR – So geht’s

Wer einen Anbieterwechsel plant möchte in der Regel die Festnetznummer mitnehmen. Für die erfolgreiche Portierung der Rufnummer im Festnetz gilt es jedoch einige Punkte zu beachten. Wir erklären Ihnen im Folgenden, wie es gelingt.

Wann können Sie Ihre Festnetznummer mitnehmen?

Grundsätzlich haben Sie bei einem Wechsel zu PŸUR die Möglichkeit, Ihre alte Festnetzrufnummer mitzunehmen. Entscheidend ist hierbei jedoch, ob Sie in Ihrem alten Vorwahlgebiet bleiben oder nicht. Folgende Szenarien können auftreten:

  1. Vorwahlgebiet bleibt gleich: Hier besteht die Option, Ihre alte Rufnummer mitzunehmen.
  2. Vorwahlgebiet ändert sich: In diesem Fall erhalten Sie eine neue Rufnummer.

Anbieterwechselformular ausfüllen

Die Portierung Ihrer Festnetzrufnummer zu beantragen, bedarf keines großen Aufwands und ist schnell erledigt. Hierzu füllen Sie einfach unser Anbieterwechselformular aus. Am besten legen Sie sich eine Auftragsbestätigung bzw. eine aktuelle Rechnung Ihres jetzigen Anbieters beim Ausfüllen des Formulars zur Seite. So sehen Sie alle nötigen Informationen auf einen Blick. Folgende Angaben sind besonders wichtig:

  • Bisheriger Anbieter
  • Vertragsdaten des / der Anschlussinhaber/s
  • Adresse des bisherigen Anschlusses 
  • Vorwahl
  • Auflistung der zu portierenden Rufnummer/n
  • Ort / Datum / Unterschrift des / der Anschlussinhaber/s

Weitere Tipps dazu, wie Sie das Anbieterwechselformular richtig ausfüllen, finden Sie in unserer Rufnummernportierung Ausfüllhilfe.

Überlassen Sie die Altvertragskündigung uns

Sie müssen Ihren Telefonvertrag beim alten Anbieter nicht selbst kündigen. Wir übernehmen dies für Sie, nachdem Sie uns den ausgefüllten Anbieterwechselauftrag zugesendet haben. Sobald wir das Formular erhalten haben, stimmen wir uns mit Ihrem alten Anbieter ab und informieren Sie anschließend über das geplante Übernahmedatum Ihrer Rufnummer.

Beachten Sie jedoch, dass wir lediglich Ihren Telefonvertrag inklusive vertraglich dazugehöriger Bestandteile kündigen. Sollten Sie Ihren alten Telefonvertrag bereits eigenständig gekündigt haben, lassen Sie uns bitte das vom alten Anbieter bestätigte Kündigungsdatum zukommen.

Wie lange dauert die Rufnummernmitnahme im Festnetz?

Ab wann Ihre Rufnummer bei PŸUR einsatzbereit ist, hängt von der Restlaufzeit Ihres Vertrags beim alten Anbieter ab. Denn wir können Ihre Rufnummer erst nach Ablauf der Kündigungsfrist übernehmen. Wir teilen Ihnen das Übernahme-Datum schriftlich in Ihrer Portierungsbestätigung mit. Bitte beachten Sie außerdem, dass wir etwas Vorlaufszeit bzw. Bearbeitungszeit benötigen. Schicken Sie uns das Anbieterwechselformular somit so früh wie möglich, damit der Wechsel ohne Verzögerungen gelingen kann.

Die Mitnahme Ihrer Festnetznummer können Sie bis zu drei Monate nach Vertragsende Ihres Altvertrages bei uns beauftragen. Danach ist das nicht mehr möglich. Somit sollten Sie Ihren neuen Anbieter rechtzeitig beauftragen.

Festnetznummer mitnehmen – Fazit

Solange Sie in Ihrem Vorwahlgebiet bleiben, können Sie Ihre Festnetznummer bei einem Anbieterwechsel problemlos mitnehmen. Beachten Sie lediglich, sich frühzeitig um die Rufnummernportierung zu kümmern und das Anbieterwechselformular auszufüllen. Anschließend steht der Portierung der alten Rufnummer zu PŸUR nichts mehr im Wege. Ganz egal, ob Sie zu einem reinen Festnetz- und Internetvertrag bei uns wechseln, oder eines unserer vielfältigen Internet und TV nutzen möchten.

 

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Häufig gestellte Fragen