Erklärung zur Barrierefreiheit

Die PYUR Vertrieb & Service GmbH und die mit ihr verbundenen Unternehmen arbeitet kontinuierlich daran, ihre digitalen Angebote für alle Nutzerinnen und Nutzer barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage für diese Optimierungen sind die Vorschriften des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie die technische Norm DIN EN 301 549.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die digitalen Produkte und Dienstleistungen der PYUR Vertrieb & Service GmbH und die mit ihr verbundenen Unternehmen, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher (B2C) richten. Dies umfasst insbesondere:

  • Die öffentlich zugänglichen Webseiten unter www.pyur.com (inklusive des Servicebereichs unter /privat/service).

  • Die auf unserer Website bereitgestellten digitalen Dokumente (z. B. herunterladbare PDF-Dokumente und Nutzungsanleitungen).

  • Den geschützten Kundenbereich unter mein.pyur.com.

  • Die mobile App „MEIN PŸUR“ für iOS und Android.

  • Das Portal zur Aktivierung der eigenen Hardware unter aktivierungsportal.pyur.net.

Ausnahmehinweis: Webangebote, Portale und Dokumente, die sich ausschließlich an Geschäftskunden, Partner oder die Wohnungswirtschaft richten (B2B-Bereich), unterliegen nicht den Regelungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Ebenfalls ausgenommen sind Inhalte Dritter, auf die wir lediglich verlinken.

2. Rechtsgrundlage

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit erfolgt gemäß den gesetzlichen Informationspflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der BFSG-Informationspflichtenverordnung (BFSG-InfoV).

Die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit für private Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr ergeben sich aus § 13 BFSG sowie der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV). Diese Anforderungen werden durch die harmonisierte europäische Norm DIN EN 301 549 (Ausgabe V3.2.1) konkretisiert, welche die Kriterien der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA umfasst.

3. Stand der Vereinbarkeit und bereits erzielte Fortschritte

Die barrierefreie Umgestaltung einer umfassenden digitalen Plattform ist ein fortlaufender Prozess. Aufgrund von verbleibenden technischen Optimierungsschritten sind unsere digitalen Angebote derzeit teilweise vereinbar mit den gesetzlichen Anforderungen.

Im Zuge der letzten Aktualisierungen konnten wir bereits erste Hürden abbauen:

  • Digitale Dokumente: Ein Großteil der bereitgestellten PDF-Dokumente und Anleitungen wurde überarbeitet, um sie für Screenreader und assistive Technologien zugänglich zu machen.

  • Tastaturbedienung: Die Navigation per Tastatur wurde optimiert, um eine fehlerfreie Bedienung zentraler Seitenbereiche ohne Maus zu erleichtern.

  • Kontraste: Durch gezielte Farbanpassungen im B2C-Bereich wurde die allgemeine Lesbarkeit der Inhalte verbessert.

4. Verbleibende Einschränkungen, an deren Behebung wir arbeiten

Transparenz ist uns wichtig. Daher listen wir nachfolgend die technischen Punkte auf, an deren Behebung unsere Produkt-Teams derzeit arbeiten, um den digitalen Zugang weiter zu verbessern:

Webpräsenz (www.pyur.com & Aktivierungsportal)

  • Visuelle Kontraste (WCAG 1.4.3): Auf einigen Service-Übersichten (z. B. bei den Themen Vertragsstart, Hardware, Störungshilfe, Rechnung oder Kündigung) wird stellenweise helle Schrift auf farbigem Grund genutzt. Um die Lesbarkeit für Menschen mit Sehschärfenminderungen zu optimieren, werden diese Kontraste schrittweise angepasst.

  • Unterstützung für Screenreader (WCAG 4.1.2): Bei vereinzelten Strukturelementen (wie Listenmenüs) arbeiten wir an der Bereinigung der ARIA-Rollen im Code, damit Vorleseprogramme die Seitenstruktur fehlerfrei interpretieren können.

  • Linkbeschriftungen (WCAG 2.4.4): An manchen Stellen nutzen wir für weiterführende Links noch den Standardtext „Mehr erfahren“. Wir stellen diese Beschriftungen sukzessive um, damit der genaue Zweck des Links auch ohne den umgebenden Kontext für assistive Technologien sofort erkennbar ist.

  • Bedienkomfort & Navigation: Wir feilen kontinuierlich an der Tastaturansteuerung interaktiver Elemente, fügen präzisere visuelle Fokus-Hervorhebungen hinzu und reduzieren Funktionen, die zwingend komplexe Mausgesten erfordern.

  • Flexibilität der Anzeige: Bei starken Textvergrößerungen (200 %) oder bei der Nutzung spezifischer mobiler Endgeräte kann es in seltenen Fällen noch zu Textüberlagerungen kommen. Hier optimieren wir fortlaufend das flexible Design.

Kundenbereich (mein.pyur.com) & mobile App „MEIN PŸUR“

  • Textskalierung: Wir arbeiten an der Flexibilität der Benutzeroberfläche, damit Texte auch bei einer manuellen Vergrößerung auf 200 % in allen Bereichen ohne Inhaltsverlust dargestellt werden.

  • Sprachausgabe: Einzelne, systemseitig integrierte Software-Komponenten werden von Screenreadern derzeit noch auf Englisch ausgegeben. Wir arbeiten an einer durchgängig deutschen Sprachausgabe.

  • Speedtest-Modul: Unser integrierter Speedtest ist aktuell für Nutzer assistiver Technologien nur eingeschränkt bedienbar. Wir prüfen hier barrierefreie Alternativlösungen.

5. Bewertungsverfahren

Um verbleibende Mängel systematisch abzustellen, nutzen wir ein kombiniertes Prüfverfahren:

  • Ein umfassendes, externes BITV/WCAG-Audit für unsere öffentliche Website.

  • Regelmäßige technische Kontrollmessungen und browserbasierte Analysen (zuletzt am 30. Juni 2026 mittels der Prüfwerkzeuge Lighthouse Version 13.2.0 und axe-core 4.11.4 sowie der Browsererweiterung WAVE zur kontinuierlichen Accessibility-Überwachung).

  • Interne Qualitätstests der Fachbereiche für den Kundenbereich, die App und das Aktivierungsportal anhand gängiger Screenreader und Tastaturtests.

6. Feedback und Kontakt

Sollten Sie bei der Nutzung unserer Angebote auf Hürden stoßen, ein Dokument in einer für Sie zugänglicheren Form benötigen oder Anregungen haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter:

service@pyur.com

Unser Fachbereich prüft Ihre Nachricht sorgfältig und antwortet Ihnen in der Regel innerhalb der gesetzlich vorgesehenen sechs Wochen.

7. Durchsetzungsverfahren / Marktüberwachung

Sollten Sie uns eine Barriere gemeldet haben und innerhalb von sechs Wochen keine für Sie zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, haben Sie das Recht, sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde zu wenden. Da es sich bei unseren Angeboten um Telekommunikationsdienste und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr handelt, ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen die gesetzlich zuständige Stelle zur Durchsetzung der Anforderungen des BFSG.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen - Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de

Zudem haben anerkannte Verbände sowie Verbraucherzentralen unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 32 BFSG das Recht, Rechtsbehelfe wegen etwaiger Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen einzulegen.