Die Tele Columbus AG als Telekommunikationsunternehmen ist bemüht, ihre Webpräsenz in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Dieses Dokument beschreibt unsere Bemühungen in Bezug auf die Einhaltung der nationalen Gesetze und die Einhaltung internationaler Standards für die Barrierefreiheit im Internet.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das öffentliche Webangebot der Tele Columbus AG , insbesondere für:
Die öffentlich zugängliche Website www.pyur.com (einschließlich aller Seiten ohne Login-Funktion),
bereitgestellte digitale Inhalte, z. B. herunterladbare PDF-Dokumente und Nutzungsanleitungen,
Den geschützten Kundenbereich unter mein.pyur.com Dieser Bereich erfordert eine Authentifizierung und ist funktional und gestalterisch vom öffentlichen Webangebot abweichend
Die mobile App „MEIN PŸUR“ für iOS und Android. Diese App bietet Zugriff auf zentrale Funktionen des Kundenbereichs.
Das Portal zur Aktivierung der eigenen Hardware unter aktivierungsportal.pyur.net
Nicht unter diese Erklärung fallen externe Inhalte Dritter, auf die lediglich verlinkt wird, sowie Inhalte, die nicht im Einflussbereich der Tele Columbus AG liegen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit erfolgt gemäß § 12 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der BFSG-Informationspflichtenverordnung (BFSG-InfoV).
Die technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus § 13 BFSG und der zugrunde liegenden Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen („European Accessibility Act“). Diese Anforderungen werden durch die DIN EN 301 549, Ausgabe V3.2.1 (2021-03) konkretisiert.
Die zugrunde gelegten Web-Standards basieren auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und 2.2, jeweils auf den Konformitätsstufen A und AA, und gelten insbesondere für Websites, mobile Anwendungen sowie elektronische Geschäftsprozesse.
Wir arbeiten daran, die festgestellten Barrieren zu beheben, um die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
Die öffentlich zugängliche Website www.pyur.com ist teilweise barrierefrei gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der DIN EN 301 549 (V3.2.1, 2021-03).
Im Mai 2025 wurde eine unabhängige Barrierefreiheitsprüfung (BITV-Test) durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 87 Prüfschritte bewertet, von denen 60 % erfüllt und 40 % nicht erfüllt wurden.
Erfüllungsgrad gesamt: ca. 60 %
Kritische Fehler: 26 Stück
Hohe Fehler: 61 Stück
Mittlere Fehler: 17 Stück
Die größten Barrieren betreffen unter anderem die Tastaturbedienbarkeit, Kontraste und die korrekte Auszeichnung von Bildern und Formularen, sowie verlinkte PDF-Dokumente.
Im Juni 2025 erfolgte eine interne Überprüfung des Kundenbereichs auf mein.pyur.com anhand der WCAG 2.1/2.2 (Stufen A und AA). Die Selbsteinschätzung zeigt, dass der Kundenbereich weitgehend barrierefrei sind.
Im Juni 2025 erfolgte eine interne Überprüfung der App "MEIN PŸUR" anhand der WCAG 2.1/2.2 (Stufen A und AA). Die Selbsteinschätzung zeigt, dass die App weitgehend barrierefrei ist.
Im Juni 2025 erfolgte eine interne Überprüfung des Aktivierungsportals aktivierungsportal.pyur.net anhand der WCAG 2.1/2.2 (Stufen A und AA). Die Selbsteinschätzung zeigt, dass das Portal eingeschränkt barrierefrei nutzbar ist.
Die Bewertung der Barrierefreiheit der öffentlichen Website www.pyur.com erfolgte durch ein externes BITV-Audit gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. Das Prüfverfahren basiert auf den Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, wie sie in der Norm DIN EN 301 549 vorgeschrieben sind.
Das Audit wurde nach dem prüfbaren BITV-Testverfahren durchgeführt, das in Deutschland als etablierter Standard für die Bewertung der digitalen Barrierefreiheit gilt. Dabei wurden exemplarisch Seiten, Funktionen und Prozesse unseres Online-Angebots analysiert – insbesondere auch zentrale Nutzungsvorgänge wie die Produktsuche, der Bestellprozess und die Anmeldung im Kundenbereich.
Die Prüfung wurde am 16.05.2025 abgeschlossen. Das Ergebnis bestätigt, dass das Webangebot überwiegend den Anforderungen entspricht. Einzelne identifizierte Barrieren werden derzeit bearbeitet.
Im Juni 2025 erfolgte eine Selbsteinschätzung durch den Fachbereich. Bewertet wurde anhand WCAG-Kriterien (Checklisten, Tastaturtests, Screenreader).
Im Juni 2025 erfolgte eine Selbsteinschätzung durch den Fachbereich. Bewertet wurde anhand WCAG-Kriterien (Checklisten, Tastaturtests, Screenreader).
Im Juni 2025 erfolgte eine Selbsteinschätzung durch den Fachbereich. Bewertet wurde anhand WCAG-Kriterien (Checklisten, Tastaturtests, Screenreader).
Im Rahmen eines Audits gemäß BITV 2.0 sowie der Norm EN 301 549 (V3.2.1, 2021-03) wurden auf der öffentlichen Website verschiedene Barrieren identifiziert. Die Prüfung erfolgte auf Grundlage der WCAG 2.1 auf den Konformitätsstufen A und AA. Der Erfüllungsgrad liegt insgesamt bei ca. 60 %. Die nachfolgend genannten Barrieren beeinträchtigen insbesondere die Nutzung durch Menschen mit motorischen, visuellen oder kognitiven Einschränkungen sowie Nutzer:innen assistiver Technologien.
1. Bedienbarkeit
Ein Teil der Inhalte und Funktionen ist mit der Tastatur nicht vollständig nutzbar. Konkret:
Interaktive Elemente sind teilweise nicht über die Tastatur erreichbar (Tastatursteuerung nicht durchgängig gegeben).
Die visuelle Hervorhebung des Tastaturfokus fehlt oder ist unzureichend.
Es bestehen Tastaturfallen, die zur Unterbrechung der Bedienung führen können.
Für bestimmte Funktionen sind zwingend Mausgesten (z. B. Wischen, Halten) erforderlich.
Alternative Navigationswege (z. B. Suche) sind nicht durchgängig vorhanden.
2. Flexibilität der Anzeige
Die Darstellung der Inhalte passt sich nicht in allen Fällen flexibel an die Bedürfnisse der Nutzer:innen an:
Eine Vergrößerung der Schriftgröße auf 200 % ist nicht überall möglich, ohne dass Inhalte abgeschnitten oder unlesbar werden.
Inhalte fließen beim Verkleinern des Browserfensters oder bei Nutzung mobiler Geräte nicht immer korrekt um (kein Reflow).
Der notwendige Textabstand lässt sich nicht überall nutzergerecht anpassen.
Eingeblendete Inhalte (z. B. Tooltips, Menüs) sind bei Fokus oder Hover nicht durchgängig zugänglich.
3. Hilfestellung bei Interaktionen
Die Nutzerführung bei Formularen oder anderen Eingabefeldern ist nicht überall barrierefrei:
Formularfelder sind nicht immer korrekt ausgezeichnet, sodass der Eingabezweck für assistive Technologien nicht erkennbar ist.
Fehler werden nicht ausreichend hervorgehoben oder erläutert, was zu Verständnisschwierigkeiten führt.
4. Konsistenz und Vorhersehbarkeit
Die Struktur und das Verhalten der Website sind nicht durchgängig einheitlich:
Die Reihenfolge von Inhalten ist nicht immer sinnvoll oder erwartungskonform umgesetzt.
Die Tastatur-Fokus-Reihenfolge folgt nicht durchgehend der visuellen Struktur.
Navigation und Bedienelemente sind an verschiedenen Stellen unterschiedlich benannt oder angeordnet.
Unterstützende Informationen wie Hilfe- oder Kontaktoptionen sind nicht konsistent verfügbar.
5. Kontrast und sensorische Eigenschaften
Visuelle Inhalte sind nicht durchgehend für alle Nutzer:innen wahrnehmbar:
Der Farbkontrast zwischen Texten und Hintergrund ist stellenweise unzureichend.
Grafische Elemente und Bedienelemente (z. B. Buttons, Icons) weisen einen zu niedrigen Kontrast auf.
Bedeutungen werden teilweise ausschließlich über Farbe vermittelt, was für farbenblinde Personen problematisch ist.
Sensorische Hinweise (z. B. „oben links“, „grüner Button“) sind nicht barrierefrei beschrieben.
6. Nicht-Text-Inhalte
Nicht alle Inhalte sind für Screenreader oder andere Hilfsmittel zugänglich:
Einige grafische Elemente, Bilder oder Icons haben keine oder unzureichende Alternativtexte.
Texte sind teilweise in Form von Bildern eingebettet („Bilder von Text“) und damit für assistive Technologien nicht lesbar.
7. Semantische Struktur
Die zugrundeliegende HTML-Struktur ist nicht vollständig barrierefrei:
Beziehungen zwischen Beschriftungen, Formularfeldern oder Überschriften sind technisch nicht korrekt umgesetzt.
Der Name, die Rolle oder der Zustand interaktiver Elemente ist für Screenreader nicht in jedem Fall erkennbar.
8. Syntax und Kompatibilität
Die HTML-Syntax weist in Teilen formale Fehler auf, die die Kompatibilität mit assistiven Technologien beeinträchtigen können.
9. Nicht-barrierefreie Dokumente
Ein Teil der auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente ist nicht in barrierefreier Form erstellt. Diese Dokumente können daher nicht von allen Nutzer:innen vollständig erfasst oder navigiert werden.
Skalierbarkeit von Textinhalten:
Die Vergrößerung der Textdarstellung auf 200 % ist nicht in allen Bereichen möglich, ohne dass Inhalte abgeschnitten oder überlagert werden.
Sprachausgabe über Screenreader:
Einige Bedienelemente werden nur auf Englisch ausgegeben, obwohl die Benutzeroberfläche auf Deutsch gestaltet ist. Dies betrifft insbesondere systemseitig eingebundene Komponenten und hat technische Ursachen, auf die wir aktuell keinen direkten Einfluss haben.
Störungs- und Einrichtungsassistent:
Diese interaktiven Funktionen sind derzeit nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar und weisen Einschränkungen bei der Nutzung mit Screenreadern auf.
Speedtest-Modul:
Der integrierte Speedtest ist aktuell nur eingeschränkt barrierefrei nutzbar.
Für das Aktivierungsportal wurde eine interne Selbsteinschätzung zur Barrierefreiheit vorgenommen. Auf Grundlage dieser Prüfung gilt das Angebot derzeit als eingeschränkt barrierefrei nutzbar.
Zum aktuellen Zeitpunkt wurden keine spezifischen Barrieren systematisch dokumentiert. Es ist jedoch möglich, dass in bestimmten Nutzungsszenarien Einschränkungen bei der Bedienbarkeit mit Tastatur oder Screenreader bestehen oder semantische Strukturen nicht durchgängig barrierefrei umgesetzt sind.
Diese Erklärung wurde am 15. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 25. Juni 2025 aktualisiert. Sie wird mindestens einmal jährlich überprüft oder bei wesentlichen Änderungen der Website angepasst.
Wir sind bestrebt, unseren digitalen Auftritt barrierefrei zu gestalten. Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Anregungen zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail:
Wir prüfen Ihre Nachricht und antworten in der Regel innerhalb von sechs Wochen.
Wenn Sie uns Barrieren gemeldet haben und innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen und gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos und vertraulich.
Kontaktdaten der Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Mit PŸUR verbinden.
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