Reine Telefonverträge müssen Sie nicht kündigen, wenn Sie Ihre Rufnummer mitnehmen möchten und ein Portierungsformular (Antrag zur Rufnummernmitnahme) ausgefüllt und unterschrieben haben. Das gilt in der Regel auch für Bundles wie oft bei DSL üblich, außer die beiden Verträge (Telefon und DSL) sind mit unterschiedlichen Vertragspartnern abgeschlossen (wenn Sie hierüber im Zweifel sind, fragen Sie besser bei Ihrem Netzbetreiber nach!). Das gilt auch für LTE-Verträge mit einer Festnetzrufnummer. Haben Sie für Internet und Telefon separate Verträge, müssen Sie sich selbst um die Kündigung des Internet-Vertrags kümmern, da wir das aus rechtlichen Gründen nicht für Sie übernehmen dürfen. Wollen Sie die Rufnummer aus dem Telefonvertrag mitnehmen, müssen Sie in der Kündigung des Internet-Vertrags darauf hinweisen, dass der Telefonvertrag zwecks Rufnummernmitnahme separat vom neuen Anbieter gekündigt wird. Außerdem selbst kündigen sollten Sie Verträge, die separat zusätzlich zu Ihrem Telefon- oder Internet-Vertrag abgeschlossen sind, z. B. Preselection-Tarife (z. B. von Tele2) oder Internet-TV-Produkte, z. B. Entertain von der Deutschen Telekom.