Prüfen Sie die Internet-Verfügbarkeit an Ihrer neuen Adresse und ob Ihr neues Zuhause weiterhin in unserem Versorgungsgebiet liegt. In diesem Fall können Sie Ihren Vertrag einfach mitnehmen und es besteht kein Sonderkündigungsrecht. Können Sie PŸUR an Ihrer neuen Adresse nicht empfangen, gibt es ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall erfolgt die Kündigung 4 Wochen ab Posteingang der ersten schriftlichen Kündigung.
Damit die Sonderkündigung wirksam wird, senden Sie uns bitte einen Nachweis (z. B. eine Meldebescheinigung oder den von Mieter und Vermieter unterzeichneten Mietvertrag) Ihres neuen Zuhauses.
Da Sie die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt häufig erst erhalten, wenn Sie bereits umgezogen sind, empfehlen wir die Zusendung des neuen Mietvertrags. Bei der Meldebescheinigung als Nachweis erfolgt die Umzugsmeldung in der Regel in zwei Schritten: Sie schreiben uns, wann Sie umziehen. Wenn wir Sie an der neuen Adresse nicht versorgen können, kündigen wir zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Nach Erhalt der Meldebescheinigung senden Sie uns diese nachträglich zu und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.
Um einen entsprechenden Nachweis an uns zu übermitteln, nutzen Sie am besten die Online-Kündigung, die Kündigung per E-Mail oder per Post.