Muss ich als Mieter Kabelfernsehen bezahlen?

Müssen Sie Kabelfernsehen als Mieter bezahlen? Seit Juli 2024 gelten neue Regeln. Erfahren Sie, was sich geändert hat und welche Wahlmöglichkeiten Sie jetzt haben.

Nein, seit dem 1. Juli 2024 müssen Sie als Mieter Kabelfernsehen nur noch bezahlen, wenn Sie es selbst nutzen möchten.

Seit 1. Juli 2024 liegt die Entscheidung bei Ihnen

Seit dem 1. Juli 2024 haben sich die Rahmenbedingungen für Kabelfernsehen in Mietwohnungen grundlegend geändert. Als Mieter entscheiden Sie nun selbst, ob Sie Kabelfernsehen nutzen und dafür bezahlen möchten.

  • Zuvor war es in vielen Mehrfamilienhäusern üblich, dass die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten abgerechnet wurden. Das bedeutete, dass alle Mieter den Anschluss bezahlt haben, unabhängig davon, ob sie ihn tatsächlich nutzten.

  • Mit der aktuellen Regelung entfällt diese automatische Umlage. Sie können frei wählen, ob Sie weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchten oder sich für eine alternative Empfangsart entscheiden.

  • Für Sie bedeutet das mehr Flexibilität und Transparenz. Sie zahlen nur noch für Leistungen, die Sie aktiv nutzen.

Das Nebenkostenprivileg kurz erklärt

Das sogenannte Nebenkostenprivileg regelte lange Zeit, dass Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss gesammelt für ein Gebäude einkaufen und anschließend über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegen konnten.

Das hatte zwei zentrale Auswirkungen:

  • Der Kabelanschluss war automatisch Teil der Nebenkosten

  • Eine individuelle Entscheidung für oder gegen Kabelfernsehen war nicht vorgesehen

Dieses Modell wurde eingeführt, um den Zugang zu Fernsehempfang möglichst einfach zu gestalten. Gleichzeitig führte es jedoch dazu, dass auch Mieter ohne Nutzung die Kosten tragen mussten.

Mit der Abschaffung dieses Privilegs wird die Entscheidung nun auf die einzelne Wohnung beziehungsweise den einzelnen Haushalt verlagert.

Die Änderungen am Nebenkostenprivileg

Die wichtigste Änderung: Die Umlagefähigkeit der Kabelgebühren über die Nebenkosten ist seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr zulässig.

Das bedeutet konkret:

  • Vermieter dürfen die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr automatisch in die Nebenkosten aufnehmen

  • Mieter schließen bei Interesse einen eigenen Vertrag für Kabelfernsehen ab

  • Die Nutzung ist freiwillig und individuell wählbar

Für viele Haushalte entsteht dadurch erstmals die Möglichkeit, bewusst zu entscheiden, welche Form des Fernsehens genutzt werden soll.

Für bestehende Mietverhältnisse gilt:

  • Übergangsfristen sind bereits ausgelaufen, sodass die neue Regelung inzwischen vollständig greift.

Mögliche Optionen sind zum Beispiel:

Empfangsart

Kurz erklärt

Kabelfernsehen

Klassischer TV-Empfang über den Kabelanschluss mit stabiler Signalqualität

Internet-TV

Fernsehen über die Internetverbindung auf verschiedenen Geräten

Satellit

Empfang über eine eigene Satellitenschüssel (abhängig von den Gegebenheiten vor Ort)

Häufige Fragen und Antworten

Umfangreiche FAQs zu diesem Thema finden Sie hier.

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